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Finanzlexikon: verstaatlichung

verstaatlichung

Verstaatlichung ist die Enteignung von Privateigentum zugunsten des Staates.

Staaten eigneten sich Privateigentum in der Geschichte meist mit der Begründung an, lebenswichtige Güter der Kontrolle der Allgemeinheit unterwerfen zu müssen, um damit das Gemeinwohl zu fördern.

Oft diente dieses Argument nur als Vorwand, andererseits sind Enteignungen zur Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen in allen Staaten üblich und akzeptiert.

Kennzeichen legaler Verstaatlichung sind die gesetzeskonforme Abwägung von Privat- und Allgemeininteressen, die angemessene Entschädigung des oder der Enteigneten sowie die unabhängige gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen. Zahlreiche historische Beispiele belegen indes, dass die Verstaatlichung immer wieder hauptsächlich der Erweiterung und Festigung der politisch-wirtschaftlichen Machtbasis der staatstragenden Gruppierungen beziehungsweise der Ausschaltung ihrer Konkurrenten diente. Die Übergänge hierbei sind fließend. Zum einen sind auch gesetzgebende Legislative wie kontrollierende Judikative Teile des Staatsapparats und somit indirekt Profiteure einer Verstaatlichung. Andererseits begründen gerade in den Ländern des Trikonts Regierungen die Verstaatlichung damit, das Land aus der Abhängigkeit von transnationalen Unternehmen lösen zu wollen. Ihrer Argumentation nach liegen Allgemeinwohl und Machtsicherung zusammen.

Notorisch ist die Praxis, strategisch wichtige Rohstoffquellen oder Schlüsselindustrien eines Landes zu verstaatlichen, um einen vorher erfolgten politischen Machtwechsel abzusichern.

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